WHISTLEBLOWING

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der neuen Regelung zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) hat SAVIM beschlossen, eine Informationsplattform für den Empfang und die Verwaltung von Meldungen zu nutzen.

Jede Person, die eine Meldung schriftlich oder mündlich, auch anonym, einreichen möchte, kann dies tun, indem sie die Website https://private.mygovernance.it/mywhistleblowing/savim/79924, besucht. Dadurch wird sie direkt mit der IT-Plattform verbunden, über die die Meldung eingereicht werden kann.

Für den Empfang und die Verwaltung der Meldungen hat der Verwaltungsrat Frau Dr. Nicoletta Scavini als Beauftragte ernannt.

Die Beauftragte für die Bearbeitung der Meldungen ist verpflichtet, Folgendes zu beachten:

  • die Zulässigkeit der Meldung anhand ihrer wesentlichen Anforderungen zu prüfen;
  • falls die Meldung nicht ausreichend detailliert ist, den Hinweisgeber um zusätzliche Informationen zu bitten;
  • höchste Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität des Hinweisgebers und den Inhalt der Meldung zu wahren;
  • innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber zu senden;
  • einen kontinuierlichen Dialog mit dem Hinweisgeber aufrechtzuerhalten;
  • die erhaltene Meldung angemessen zu bearbeiten, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen und mögliche Maßnahmen zu bewerten;
  • dem Hinweisgeber eine Rückmeldung zu geben.

Zusätzlich zu dieser Mitteilung stellt das Unternehmen eine Richtlinie/Vorschrift für die Einreichung von Meldungen sowie die Datenschutzrichtlinie zur Verfügung, die direkt über die Plattform beim Einreichen einer Meldung heruntergeladen werden können.